Haftung des Mieters
Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Mietgegenstandes uneingeschränkt für Schäden am Mietgegenstand oder Schäden an fremden sowie an eigenem Eigentum, sowie an Personen und Gütern, die durch Benutzung und Handhabung des Mietgegen-standes verursacht werden.
Ferner haftet er für Schäden, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke.
Der Mieter darf den Mietgegenstand weder verleihen, unsachgemäß oder gebrauchsfremd verwenden, noch weiter vermieten, Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand Dritten gegenüber einräumen.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes des jeweiligen Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter.

Verbotene Nutzung
 Die Benutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt:
 • Transport von Lebewesen mit einem Mietgegenstand
 • Die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests mit einem Mietgegenstand.
 • Die Beförderung gefährlicher Stoffe, sowie von Gefahrgütern mit dem Mietgegenstand.
 • Die Begehung von Straftaten und Zolldelikten mit dem Mietgegenstand
 • Die Weitervermietung
 • Die sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Sicherheitshinweise
Dem Mieter werden mit Abschluss des Mietvertrages Benutzer/Sicherheitshinweise übergeben.

Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat vorhandene Schraubverbindungen und Befestigungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen. Die ordentliche Sicherung des Ladegutes ist Pflicht des Mieters. Demontiert der Mieter während der Mietzeit ein oder mehrere Gegenstände, so ist er allein für die ordnungsgemäße Montage verantwortlich.

Vorzulegende Dokumente bei Abholung
Der Mieter muss bei Abholung des Mietgegenstands auf Verlangen des Vermieters einen gültigen Personalausweis vorlegen.

Versicherungen
Eine Versicherung der Mietgegenstände ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietgegenstände und Reisegepäck können und sollten vom Mieter selbst in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung versichert werden.

Angebot/Auftrag
Die Angebotserstellung erfolgt schriftlich. Die Buchung seitens des Mieters erfolgt schriftlich. Eine Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.



Reservierung, Stornierungen, Übernahme und Rückgabe.
Mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung  kommt ein Vertrag zu Stande. Der Vermieter sichert dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt eine Leistung zu. Der Mieter sichert dem Vermieter die Abnahme der Leistung unter den vereinbarten Bedingungen zu.
Eine Reservierung einer Dachbox gilt für eine Größenklasse. Es sei denn, der Vermieter hat dem Mieter einen bestimmten Mietgegenstand per Definition zugesichert.
Die Übernahme des Mietgegenstandes hat spätestens 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Abbestellungen/Stornierungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen der Schriftform. Geschieht dies innerhalb einer Woche vor Mietbeginn, so ist der Vermiter berechtigt, eine Gebühr in Höhe des hälftigen Mietzinses vom Mieter als Stornogebühr zu verlangen. Die Übernahme und Rückgabe des Mietgegenstands erfolgt zu der vereinbarten Zeit. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadens-ersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen. Zusätzlich hat der Mieter für jeden Überziehungstag den 1,5 fachen Tagessatz des Mietgegenstands als Vertragsstrafe zu zahlen.

Reparaturen
 Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Miet- gegenstands zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.


Nebenabreden bedürfen der Schriftform.